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Weitere Lockerungen für städtische Sportanlagen ab 14. Juni 2021

Der Sportstättenbetrieb informiert:

Der Freistaat Sachsen hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung veröffentlicht, diese gilt vom 14. bis einschließlich 30. Juni 2021. Abgeleitet von dieser Verordnung hat auch der Landkreis Zwickau eine neue Allgemeinverfügung erlassen, welche ebefalls am 14. Juni 2021 in Kraft tritt. Hintergrund der Verfügung ist, dass der Sieben-Tage-Inzidenzwert von 35 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner im Landkreis Zwickau an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde.

Hierdurch ist aktuell nunmehr zulässig:

  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport von Minderjährigen im Außenbereich und auf Außensportanlagen, Kontakterfassung nicht notwendig
  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport (altersunabhängig) auf Außensportanlagen, mit Kontakterfassung
  • Kontaktsport und kontaktfreier Sport auf Innensportanlagen (altersunabhängig), mit Kontakterfassung

Hygienekonzept und Kontakterfassung bei Erwachsenensportgruppen bleiben zwar bestehen, jedoch entfällt also nunmehr die Testpflicht von Übungsleitern und Sportlern.

Auch das Westsachsenstadion ist ab sofort wieder nutzbar.

Sportveranstaltungen (auch mit Publikum)

Sind mit Hygienekonzept und Kontakterfassung erlaubt; sollte der Mindestabstand beim Publikum nicht eingehalten werden können, ist hier zusätzlich die Veranstaltung nur mit tagesaktuellem Negativtests der Besucher (oder Impf-/Genesenen-Nachweis) erlaubt. Das Kontrollieren über die Vorlage notweniger Corona-Tests und/oder des Status Genesen/Geimpft obliegt dem Nutzer.

Unverändert erlaubt ist:

  • Nutzung kommunaler Sportstätten für Sportlerinnen und Sportler, die per Arbeitsvertrag zu einer sportlichen Leistung gegen Entgelt verpflichtet sind und dies überwiegend zur Sicherung des Lebensunterhalts dient oder die lizenzierte Profisportler sind.
  • Nutzung für Sportlerinnen und Sportler, die dem Bundeskader (Olympiakader, Perspektivkader, Nachwuchskader 1, Nachwuchskader 2) des Deutschen Olympischen Sportbunds oder dem Spitzenkader des Deutschen Behindertensportverbands angehören, die Kader in einem Nachwuchsleistungszentrum im Freistaat Sachsen oder die Schülerinnen und Schüler der vertieften sportlichen Ausbildung an Sportoberschulen oder Sportgymnasien sind.
  • Schulsport (gemäß der Regelungen für Schulen)

Trotz der Lockerungen ist weiterhin auf Folgendes zu achten:

  • in allen öffentlich zugänglichen Bereichen in Gebäuden außerhalb der Trainings- und Wettkampfeinheiten, ist eine Mund-Nasen-Bedeckung (medizinische Gesichtsmaske oder FFP 2 - Maske) zu tragen
  • in Umkleiden und Duschen ist der Mindestabstand einzuhalten
  • Training und Wettkämpfe sind entsprechend der Vorgaben der Bundes- und Landesfachverbände durchzuführen
  • bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Spielern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung durch den Nutzer zu reinigen
  • Personen mit Covid-19-Verdacht, wie z. B. mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen, dürfen die Sportstätte nicht betreten

Hinweis Schwimmhallen/Freibäder:

Das Strandbad Planitz ist seit 5. Juni 2021 geöffnet. Aktuelle Infos zum Strandbad finden Sie auf der Website des Bades. Die Glück-Auf-Schwimmhalle und das Johannisbad sind aufgrund des erhöhten Personalbedarfs im Strandbad Planitz (Umsetzung Hygienekonzept) geschlossen. Der Schulschwimmunterricht ist derzeit in der Glück-Auf-Schwimmhalle weiterhin möglich.

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