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Strengere Regeln beim Besuch von Bädern und Museen

Das Kulturamt und der Sportstättenbetrieb informieren:

Durch die steigenden Corona-Fallzahlen im Landkreis und einem Inzidenz-Wert über 35 an fünf Tagen in Folge, gelten ab Mittwoch, dem 8. September 2021 wieder strengere Corona-Regeln. Diese betreffen in der Stadt Zwickau auch die Museen, sportliche Aktivitäten oder die Bäder.

Museen

In den KUNSTSAMMLUNGEN ZWICKAU Max-Pechstein-Museum, dem Robert-Schumann-Haus, den Priesterhäusern sowie der Galerie am Domhof gelten weiterhin die bestehenden Hygienebestimmungen (Mund-Nasen-Schutz, Mindestabstand, Desinfektion). Vom Mittwoch, dem 8. September an ist zudem der Zutritt in die Einrichtungen nur nach Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises möglich. Außerdem muss die Kontakterfassung wieder verpflichtend durchgeführt werden. 

Die Stadtbibliothek Zwickau bleibt von den verschärften Bestimmungen komplett unberührt. Hier ist lediglich das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung verpflichtend sowie das Einhalten des Mindestabstandes und der Hust-Nies-Etikette. Für die Ratsschulbibliothek und das Stadtarchiv muss die Nutzung des Lesesaals vorangefragt werden – d.h. hier werden die Kontakte erfasst. Für die Abholung/Rückgabe von Dokumenten und Medien sind, wie in der Stadtbibliothek auch, die gängigen Hygienestandards zu beachten. Die 3G-Regel findet in allen drei Einrichtungen keine Anwendung.

Sport und Bäder

Das Sporttreiben auf Außensportanlagen bleibt normal möglich. Die Nutzung von Innensportanlagen (auch Hallenbädern) ist nur möglich unter Vorlage eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweises sowie der Pflicht zur Kontakterfassung. Nutzergruppen sind für die Kontrolle der entsprechenden Nachweise sowie die Kontakterfassung selbst verantwortlich.

Sportveranstaltungen mit bis zu 1.000 Besuchern sind mit Hygienekonzept erlaubt, für Großsportveranstaltungen mit mehr als 1.000 Besuchern muss das Hygienekonzept von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Es gilt die 3G-Regel, die Kontakterfassung ist notwendig.

Unabhängig von der Inzidenz sind folgende Ausnahmen gestattet (Profi-/Leistungssport/medizinische Notwendigkeit/Aus- und Fortbildung):

  • die Ausübung von Sport im Rahmen von Dienstsport, sportwissenschaftlichen Studiengängen, der vertieften sportlichen Ausbildung, Schwimmkursen sowie für Leistungssportlerinnen und -sportler der Bundes- und Landeskader, lizenzierte Profisportlerinnen und -sportler und Berufssportlerinnen und -sportler, 
  • die Ausübung von Sport in Fitnessstudios und sonstigen Anlagen und Einrichtungen des Sportbetriebs für medizinisch notwendige Behandlungen und die schulische Nutzung für den Schulsport, 
  • die Ausübung der sportlichen Betätigung in Bäder und Saunen aller Art für rehabilitations- und medizinische Zwecke, die berufsbedingte praktische Ausbildung und Prüfung, die schulische Nutzung zum Schulschwimmen, die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften zum Nachweis der Rettungsfähigkeit sowie deren Ausübung von Sport.

Die Glück-Auf-Schwimmhalle ist geöffnet. Zu beachten ist, dass aufgrund des Hygienekonzeptes sich max. 215 Besucher gleichzeitig im Objekt aufhalten dürfen. Es gilt eine Maskenpflicht von der Eingangstür bis zur Umkleide. Ein Aufenthalt im Foyer ist nicht gestattet. Zulässig sind max. 9 Personen pro Umkleide, sowie max. 4 Personen pro Duschabteil. Auf die Einhaltung des Mindestabstandes ist zu achten. Aktuelle Infos zur Glück-Auf-Schwimmhalle sind zu finden unter www.glueck-auf-schwimmhalle.de. Das Johannisbad ist ebenfalls geöffnet. Auch hier ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes in allen Bereichen zu achten. Aktuelle Infos zum Johannisbad: www.johannisbad.de.

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